Allgemeine Geschäftsbedingungen PDF-Download

von Jörg Eberl · EBERL Werbeagentur (nachstehend “Agentur” genannt)

1. Auftragsannahme

Mit der Auftragsannahme verpflichtet sich die Agentur, die im Angebot aufgeführten Leistungen gewissenhaft, sorgfältig und termingerecht auszuführen. Ein Auftrag gilt dann als angenommen, wenn die Agentur den Auftrag schriftlich bestätigt.

2. Preise

Bei den im Kostenvoranschlag genannten Preisen handelt es sich um Werte, die nach dem Informations- und Kenntnisstand zum angegebenen Zeitpunkt kalkuliert wurden. Bei nachweislich größerem Lieferumfang können die angegebenen Preise überschritten werden. Ist dies bereits während der Arbeit erkennbar, wird der Kunde informiert. Wünscht der Kunde während der Auftragsabwicklung Änderungen, so werden die genannten Preise ungültig und es erfolgt insoweit Neuberechnung. Die Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe wird gesondert berechnet. In den genannten Preisen sind Kontakt und Beratung in normalem Umfang enthalten.

3. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gelten 14 Tage rein netto als Zahlungsziel. Bei Zahlungen von innerhalb 8 Tagen werden 2% Skonto gewährleistet. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur. Die Agentur behält sich vor, Abschlagszahlungen in angemessener Höhe zu berechnen.

4. Beauftragung von Drittfirmen

Der Kunde erteilt der Agentur mit der Auftragsvergabe die Vollmacht, im Namen des Auftraggebers die zur Durchführung eines Auftrages erforderlichen Verträge mit Dritten abzuschließen.

5. Auftragsstornierung

Kündigt der Kunde einen laufenden Auftrag, ohne dass die Agentur hierzu einen Anlass gegeben hat, so sind alle bis dahin erbrachten Leistungen sofort zur Zahlung fällig; die noch nicht abgeschlossenen Arbeiten werden je nach Arbeitsfortschritt, mindestens jedoch zu 10% der kalkulierten Kosten berechnet. Auch bei Bezahlung dürfen diese Aufträge nur in Zusammenarbeit mit der Agentur realisiert werden.

6. Urheberrecht

Die von der Agentur mündlich oder schriftlich entwickelten Ideen, Pläne, Texte, Entwürfe, Muster etc., sowie Foto- und Videoaufnahmen unterliegen dem Urheberrecht. Eine Verwendung durch Dritte bedarf der Zustimmung der Agentur, es sei denn, es ergäbe sich aus der Natur des Auftrages. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist mit dem Honorar das einfache Nutzungsrecht für den vorher besprochenen Einsatzzweck (inkl. der einfachen, sich wiederholenden Nutzung, z.B. durch Nachdruck in normalem Umfang bis max. Erstauflagenhöhe) abgegolten. Bei einer erheblichen Mehrnutzung als vereinbart, behält sich die Agentur eine Neuberechnung der Nutzungsrechte vor. Druckunterlagen, wie z.B. Filme, Reinzeichnungen, Digitalisierungen und alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Computerdateien, sowie Negative, Dias und Video-Mutterbänder, bleiben in jedem Falle Eigentum der Agentur.

7. Haftung

Es obliegt dem Auftraggeber, die von der Agentur vorgeschlagenen Werbemaßnahmen unter Berücksichtigung der gegebenen Verhältnisse und der Besonderheiten der Branche daraufhin zu überprüfen oder durch Dritte überprüfen zu lassen, ob diese wettbewerbsrechtlich unbedenklich sind. Die Freigabe von Werbemitteln erfolgt grundsätzlich durch den Kunden nach Vorlage eines Korrekturabzuges zwischen den einzelnen Produktionsschritten. Beanstandungen wegen mangelhafter Leistung müssen innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Anlieferung angezeigt werden, ansonsten verliert der Kunde jegliche Gewährleistungsansprüche. Alle etwaigen Schadenersatzansprüche gegen die Agentur aus jedwedem Rechtsgrund, sei es aus Vertrag oder unerlaubter Handlung, einschließlich etwaiger Folgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Ist insoweit eine Haftung begründet, so ist dies in jedem Fall beschränkt bis zur Höhe des Auftragswertes.

8. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Für alle aus den Geschäften mit der Agentur sich ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile deutsches Recht und Möglingen als Erfüllungsort. Der Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und juristische Personen ist für sämtliche aus dem Liefervertrag ergebenden Streitigkeiten und Forderungen, in welcher Art und in welcher Höhe sie auch immer sein mögen, ist das Amtsgericht Ludwigsburg bzw. das Landgericht Stuttgart.

Diese Vereinbarung bezieht sich auf alle folgenden Aufträge, selbst auch dann, wenn bei Nachaufträgen nicht mehr besonders darauf hingewiesen wird.

Änderungen vorliegender Bedingungen bedürfen unbedingt der Schriftform.

Stand: 2009-09